Mehr Verbraucherschutz durch neues Maklergesetz

Am 23. Dezember tritt das neue Maklergesetz in Kraft, in dem erstmals bundeseinheitlich die Verteilung der Maklerkosten auf die einzelnen Parteien bei Immobilienkäufen geregelt wird. Vor allem Verbraucher profitieren von den neuen Regelungen, da sie mehr Transparenz und eine Senkung der Kaufnebenkosten mit sich bringen. Als in Bremen beheimatetes Maklerunternehmen begrüßen wir die Änderungen und erläutern Ihnen im Folgenden gerne die Details.

 

Die neuen Regelungen im Überblick

Vertrag

Die Verteilung der Maklerprovision ist in Deutschland bislang uneinheitlich geregelt. Sowohl hier in Bremen als auch in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und in Teilen Niedersachsens mussten bisher Käufer die volle Maklerprovision von bis zu 7 % tragen. Dadurch war nicht immer von vornherein ersichtlich, wie hoch die Kaufnebenkosten tatsächlich ausfallen würden.

Mit dem neuen Gesetz zur "Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" wird die Angelegenheit sowohl einheitlicher als auch einfacher: Künftig tragen in der Regel sowohl Verkäufer als auch Käufer genau die Hälfte der Maklerkosten.

Schon bei der Auftragserteilung beziehungsweise dem Vertragsabschluss mit Verkäufern und Interessenten dürfen Makler der Käuferseite maximal 50 % der Provision in Rechnung stellen. Dem Verkäufer steht es jedoch frei, auch die gesamte Provision zu tragen. Dieses Vorgehen soll vor allem beim Verkauf von Neubauimmobilien Anwendung finden. Ist der Makler unentgeltlich tätig, muss dies ebenfalls für beide Seiten gelten. Hinzu kommt eine formale Vorgabe: Der Maklerauftrag muss stets in Textform erfolgen, also beispielsweise per Brief, E-Mail oder Fax.

 

Gültigkeit bei privaten Verkäufen

Das neue Maklergesetz zielt vor allem auf den Verbraucherschutz ab. Es gilt daher nur für Kaufverträge von Privatpersonen, die den Erwerb einer Wohnung, eines Einfamilienhauses, eines Reihenhauses oder einer Doppelhaushälfte anstreben. Von den neuen Regelungen unberührt bleiben Kaufverträge über unbebaute Grundstücke, gewerbliche Objekte und Mehrfamilienhäuser.

Zukünftig liegt die Wahl eines kompetenten und erfahrenen Maklers noch stärker im Fokus beider Parteien – Käufern wie Verkäufern. Wir von BONUM Immobilien sind seit fast 50 Jahren Experten für Immobilien in Bremen und der Umgebung. Auf unseren professionellen und sachverständigen Service dürfen Sie sich weiterhin wie gewohnt verlassen.

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