Nur Wenige wissen, dass eine Einsichtnahme in die betreffende Bauakte eines bebauten Grundstücks seinem Leser teilweise sehr aufschlussreiche Erkenntnisse liefern kann.
Dort finden sich in der Regel neben den urspr. Antragsunterlagen und den Bauplänen auch die so immens wichtigen Dokumente über die Genehmigung von Vorhaben im Zusammenhang mit dem aufstehenden Gebäude.
Nicht selten kommt es also vor, dass der später angebaute Wintergarten oder eine Vergrößerung des Wohnraumes bauordnungsrechtlich nicht legalisiert wurden. Derartige Umstände führen in der Praxis dann bei einem Verkauf der Immobilie häufig zu unerwarteten Problemen. Diese können sich auch auf nachbarschaftliche Belange beziehen. In den meisten Fällen wissen die Eigentümer selbst nichts von diesen Umständen – insbesondere dann nicht, wenn es sich um Erben handelt.
Wie gelangt man also an diese Erkenntnisse? Nur Personen, die über eine entsprechende und umfangreiche Bevollmächtigung des Grundstückseigentümers verfügen, dürfen Einsicht nehmen.
Unser Hinweis an alle unsere Kunden (Verkäufer und Käufer):
Wir als qualifizierte Makler und zertifizierte Bewertungssachverständige nehmen im Rahmen jedes Verkaufsmandats im Vorfeld eine entsprechende Einsicht in die Bauakte. Somit können wir evtl. Problemstellungen frühzeitig identifizieren und offenlegen. Späterer Ärger und ggf rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Verkäufer und Käufer bleiben unseren Kunden damit auf jeden Fall erspart.
Ein Grund mehr, mit uns zusammenzuarbeiten!