Personen, die einen Grundbesitz vererbt bekommen, werden in den meisten Fällen unweigerlich von der zuständigen Finanzbehörde einen Erbschaftssteuerbescheid erhalten.
Was kaum einer weiß - der dort festgesetzte Grundbesitzwert (gemäß §§ 181 ff BewG) hat in vielen Fällen kaum einen realen Bezug zum tatsächlichen Wert, der vom Finanzamt bewerteten Immobilie.
Was diesen Aspekt so prekär macht - die festgelegten Werte sind häufig zu hoch und führen damit zu einer unverhältnismäßig "zu hohen" Erbschaftssteuerberechnung. Nicht selten zahlt dann ein gutgläubiger Steuerzahler einen zu hohen 5-stelligen EUR-Betrag.
In derartigen Fällen bietet sich dem Steuerpflichtigen innerhalb einer Einspruchsfrist eine Exit-Lösung zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts.
Dieser Wertnachweis kann nur über ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten eines geeigneten Sachverständigen berechnet und ermittelt werden.
Wir verfügen über diese Eignung und haben in der Vergangenheit bereits vielen Kunden eine zu hohe und unangemessen berechnete Erbschaftssteuer über ein Gutachten abgemildert.
Nutzen auch Sie diese Chance. Wir beraten Sie gerne!