Was passiert bei einem Notartermin?

Die Unterzeichnung des Kaufvertrags für eine Immobilie ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum Eigenheim. Dieser erfolgt in Deutschland bei einem Notartermin. Aber was passiert eigentlich genau bei diesem wichtigen Treffen? In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen Einblick in den Ablauf und die Bedeutung des Notartermins.

Vorbereitung ist alles

Bevor es zum eigentlichen Termin kommt, wird der Entwurf des Kaufvertrags vom Notar erstellt. Dieser berücksichtigt alle rechtlichen Aspekte und die individuellen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer.


Der Entwurf wird im Vorfeld an beide Parteien zur Durchsicht geschickt, sodass etwaige Fragen oder Unklarheiten bereits vor dem Termin geklärt werden können. Wir von BONUM Immobilien beraten unsere Kunden gerne dabei.

Der Notartermin: Mehr als eine Unterschrift

Der Termin selbst findet im Beisein des Notars statt. Im ersten Schritt wird die Identität beider Parteien festgestellt. Anschließend liest der Notar den gesamten Kaufvertrag vor, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten den Inhalt verstehen und ihm zustimmen. Dies ist ein zentrales Element, da der Notar dafür Sorge trägt, dass Rechte und Pflichten aller Parteien gewahrt werden.

Klärung der letzten Fragen

Während des Termins haben Käufer und Verkäufer die Gelegenheit, letzte Fragen zum Vertragsinhalt zu stellen. Der Notar steht für Auskünfte zu rechtlichen Belangen bereit und klärt offene Punkte. Sobald alle Fragen beantwortet sind und Einigkeit besteht, unterschreiben beide Parteien den Vertrag, womit der Kauf rechtlich bindend wird.

Amtliche Formalitäten

Nach der Unterzeichnung folgen weitere notarielle Schritte: Der Notar veranlasst zuerst die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese schützt den Käufer vor weiteren Verfügungen über das Grundstück und sichert den Eigentumsübergang ab. Ferner werden Verzichterklärungen über gesetzliche Vorkaufsrechte der betreffenden Gemeinde eingeholt. Der Vertrag wird den zuständigen Finanzämtern angezeigt. 

Finanzielle Regelungen

Der Notar überwacht, dass die Zahlungsmodalitäten, wie z. B. die Zahlung des Kaufpreises, korrekt festgelegt und eingehalten werden. Hierzu gehört auch, dass erst nach Erfüllung bestimmter vereinbarter Voraussetzungen (z. B. der Grundschuldbestellung für den Käufer) Zahlungsaufforderungen bzw. die Fälligkeitsmitteilung gestellt werden.

Abschluss des Prozesses

Mit der Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch und der Übergabe der Immobilie an den Käufer wird der Verkaufsprozess abgeschlossen. Allerdings übernimmt der Notar hier nur die behördlichen Formalitäten – um die tatsächliche Übergabe der Schlüssel müssen sich Käufer und Verkäufer selbst kümmern. Auch wir von BONUM Immobilien begleiten unsere Vertragsparteien regelmäßig bei der Objektübergabe und fertigen ein Protokoll dazu an.

Fazit: Eine unabdingbare Etappe

Ein Notartermin sorgt für Rechtssicherheit und ist eine unabdingbare Etappe beim Kauf einer Immobilie. Er stellt sicher, dass alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten, Einsicht und Zustimmung der Parteien gewährleistet und der Eigentumsübergang korrekt vollzogen wird. Obwohl es sich um einen formellen und teilweise komplexen Prozess handelt, dient er dem Schutz aller Beteiligten und ist damit ein Grundstein für die Verwirklichung des Traums vom eigenen Zuhause. Wir von BONUM Immobilien begleiten Sie im Rahmen eines Kaufs oder Verkaufs gerne zu allen wichtigen Terminen. 

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