Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung Die hier angebotene Immobilie wird im Rahmen eines Verwertungsauftages vermarktet.
In derartigen Fällen verfügen wir leider nur über sehr lückenhafte und wenige Informationen.
Ausstattung Die Objektunterlagen können bei Bedarf gerne bei uns angefordert werden.
Lage Nordenham ist mit 26.102 Einwohnern die größte Stadt des Landkreises Wesermarsch in Niedersachsen und eine selbständige Gemeinde. Die Stadt gehört zur Region Oldenburger Land sowie seit 2005 zur europäischen Metropolregion Nordwest.
Nordenham liegt am Westufer der Weser gegenüber von Bremerhaven an deren Mündung in die Nordsee, und nördlich der Städte Bremen und Oldenburg (Oldb.). Die Umgebung besteht aus Marschland.
Seit der Fertigstellung des südlich der Stadt in der Gemeinde Stadland gelegenen Wesertunnels hat Nordenham über die B 437 eine direkte Anbindung an die A 27 (Anschlussstelle Loxstedt-Stotel). In Gegenrichtung auf der B 212, ab Brake über die B 211, erreicht man Oldenburg. Im Zuge des Ausbaus der B 212 wurden außerdem eine Ortsumgehung um den Stadtteil Esenshamm geschaffen, zusätzlich zu der einige Jahre vorher fertiggestellten Ortsumgehung Nordenham.
Sonstiges Diese Liegenschaft wird im Rahmen eines Verwertungsauftrages verkauft.
Sämtliche hier veröffentlichte Angaben sind daher ohne Gewähr.
Grundlage der Bauzahlen (Flächen im Gebäude) konnten nur grob überschlägig ermittelt werden, da die Baupläne mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht den aktuellen Ausbauzustand wiedergeben. Ferner kann auch nicht genau bestimmt werden, ob der tatsächliche Ausbauzustand zu 100% bauordnungsrechtlich legalisiert ist.
Laut Auskunft des Zwangsverwalters werden derzeit Mieteinnahmen von rd. EUR 1.722,00 mtl. netto erzielt. Wie hoch die Nebenkostenvorrauszahlungen ist nicht bekannt. Es liegen auch derzeit keine schriftlichen Mietverträge vor.
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen