Video zu dieser Immobilie
Video zu dieser Immobilie
3D-Rundgang zu dieser Immobilie
3D-Rundgang zu dieser Immobilie
Objektbeschreibung Diese Eigentumswohnung ist Bestandteil eines in ca. 1980 errichteten 3-Familienhauses am Ende einer Sackgasse. Diese Wohnlage ist als extrem ruhig und privat einzustufen. In einem Wohngebiet zwischen Bassumer und Syker Straße - dem so genannten "Blumenquartier" liegt diese hervorragend zugeschnittene und sehr helle Etagenwohnung mit Südausrichtung. Das umliegende nachbarschaftliche Umfeld entspricht einem reinen Wohnquartier mit mittlerer und gebietstypischer Verdichtung.
Ausstattung Wir heben in diesem Expose einige Besonderheiten stichwortartig hervor:
- Lage im Hochparterre mit bevorzugter Südausrichtung
- teilweise Außenrolläden
- Sonnenbalkon (ca. 11 qm)
- Tageslichtbad mit Wanne und Dusche
Alle Ausstattungsmerkmale zu dieser Wohnung finden Sie auf unserer Internetseite unter www.bonum-bremen.de oder Sie fordern am besten das vollständige Expose bei uns an (direkt über die Portalanfrage)
Lage Die Gemeinde Stuhr grenzt im Süden an die Stadtgemeinde Bremen. Verkehrstechnisch und strategisch gut angebunden durch die BAB 1 sowie die Bundesstraßen 6 und 51 gehört diese Region seit mehr als 20 Jahren zu den gefragtesten Stadtrandlagen im Umland von Bremen. Darüberhinaus ist der Freizeit- und Erholungswert enorm hoch. Radfahren, Laufen und andere sportliche Aktivitäten sind hier in allen Fassetten möglich.
Sonstiges Die hier zum Verkauf stehende Wohnung präsentiert sich unter Würdigung des Baujahres in einem exzellenten Pflegezustand. Ein Erwerber wird vor Bezug oder einer entsprechenden Nachnutzung die üblichen Renovierungsmaßnahmen nach seinem "gusto" durchführen.
Diese Wohnung ist ideal geeignet für mobile Senioren die aus einem Einfamilienhaus kommen oder für einen Kapitalanleger der eine Fremdvermietung anstrebt.
Das monatliche Hausgeld beläuft sich auf ca. EUR 221,-- zzgl. Grundsteuer und Wohnungsstrom.
Das Haus wird eigenverwaltet.
Offenlegungshinweis:
2,5 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sind verdient und fällig bei notarieller Beurkundung durch den Käufer zu zahlen.
Wir haben einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer geschlossen (§ 656 c BGB).