Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung Das hier exklusiv zum Verkauf stehende Baugrundstück verfügt aktuell über eine katasteramtliche Größe von rd. 964 qm.
Der Bauplatz liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Quelkhorn. Das Grundstück liegt auf der bevorzugten Süd-west-Seite der Erschließungsstraße. Diese hat einen sehr privaten Charakter, da der Ausbauquerschnitt geringer als üblich ausfällt. Außerdem sind über diese Erschließungsstraße nur ca. 25-30 Bestandsgrundstücke angebunden. Insofern ist die häusliche Grundstückslage als ruhig einzustufen.
Für das Grundstück gilt ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Quelkhorner Moorland - mit den Festsetzungen GRZ/GFZ = 0,25, eingeschossige Bauweise in Verbindung mit einer kombinierten Beurteilung gem. § 34 BauBG).
Insofern ist aus dem zulässigen Maß der baulichen Nutzung heraus ein angemessen großes Einfamilienhaus zu errichten.
Die geometrische Grundstücksform ähnelt einem Trapez.
Ausstattung Wir heben in diesem Expose nur einige Besonderheiten stichwortartig hervor:
-Bauplatz im Bereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
-ideale Grundstücksausrichtung mit der Gartenfläche Richtung Süd-West
-ruhige Lage mit sehr privatem Charakter
Ein positiver schriftlicher Bauvorbescheid der hiesigen Bauaufsicht/Gehemigungsbehörde für den Bau eines Einfamilienhauses liegt vor. Dieser ist bis 05/2025 gültig.
Lage Ortschaften
Der Flecken Ottersberg ist mit über 13 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und 9911 ha flächenmäßig eine der größten Gemeinden im Landkreis Verden (ehemals Regierungsbezirk Lüneburg).
Als Einheitsgemeinde 1972 durch die Verwaltungs- und Gebietsreform gegründet, besteht sie aus den Ortschaften Flecken Ottersberg und Flecken Fischerhude sowie Otterstedt, Posthausen und Narthauen
Das Gemeindegebiet umfaßt neben weiten Geestrücken das von zahlreichen Wasserarmen durchzogene Niederungsgebiet der Wümme und das südlich gelegene, zum größten Teil abgetorfte Moorgebiet der jetzigen Ortschaft Posthausen.
Mit den vielfältigen Möglichkeiten zur Naherholung insbesondere durch ein weitläufiges Angebot an Wander- und Radwanderwegen und durch die hervorragende Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz mit den Autobahnanschlussstellen an der A 1 sowie mit dem an der Eisenbahnlinie Bremen-Hamburg gelegenen Bahnhof Ottersberg, ist der Flecken Ottersberg ein attraktiver Wohnort an der Randlage Bremens.
Sonstiges Das Grundstück muss zur Baureifmachung noch tlw. von entsprechendem Bewuchs befreit werden. Allerdings ist ggf. in Teilbereichen eine Auffüllung des Geländes erforderlich. Auf dem Grundstück befindet sich kein Gebäude.
Ein Teil einer Carportanlage vom südlichen Nachbargrundstück muss noch entfernt werden (Überbau). Das betroffene Nachbargrundstück (Flurstück 90/12) gehört ebenfalls zum Eigentum der hier beauftragten Verkäufer.
Die Anschlüsse aus öffentlicher Versorgung (Gas, Wasser, Strom, Kanal, Telefon) müssten ggf noch vor das Grundstück gelegt werden. Wir haben einen entsprechenden Bestandsplan der beteiligten Versorger vorliegen. Diese Kosten trägt der Käufer.
Unter bestimmten Umständen ist es denkbar, dass die momentane kasteramtliche Grundstücksgröße von 964 qm noch auf Wunsch eines Käufers und mit Zustimmung der Verkäufer geringfügig verändert werden kann. Dies ist dann individuell zu verhandeln.
Eine Käufercourtage von 3,57 % inkl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer sind verdient und fällig bei notarieller Beurkundung und durch den Käufer an uns zu zahlen.
Wir haben einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer geschlossen (§ 656 c BGB).
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen.