in 28870 Ottersberg OTTERSBERG/Quelkhorn // ca. 900 qm Sonnige Baulücke in privater rückwärtiger Lage für EFH/2FHS
ImmoNr 276 Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf Objektart Grundstück
Objekttyp Wohnen PLZ 28870
Ort Ottersberg Land Deutschland
GRZ 0,25 GFZ 0,25
Grundstücksgröße 964 m² Kaufpreis 180.000 €
Außen-Provision 3,57% inkl. 19% Mehrwertsteuer Währung
ImmoNr 276
Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf
Objektart Grundstück
Objekttyp Wohnen
PLZ 28870
Ort Ottersberg
Land Deutschland
GRZ 0,25
GFZ 0,25
Grundstücksgröße 964 m²
Kaufpreis 180.000 €
Außen-Provision 3,57% inkl. 19% Mehrwertsteuer
Währung
Video zu dieser Immobilie
Video zu dieser Immobilie
3D-Rundgang zu dieser Immobilie
3D-Rundgang zu dieser Immobilie
Objektbeschreibung Das hier exklusiv zum Verkauf stehende Baugrundstück verfügt aktuell über eine katasteramtliche Größe von rd. 964 qm.

Der Bauplatz liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Quelkhorn. Das Grundstück liegt auf der bevorzugten Süd-west-Seite der Erschließungsstraße. Diese hat einen sehr privaten Charakter, da der Ausbauquerschnitt geringer als üblich ausfällt. Außerdem sind über diese Erschließungsstraße nur ca. 25-30 Bestandsgrundstücke angebunden. Insofern ist die häusliche Grundstückslage als ruhig einzustufen.

Für das Grundstück gilt ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Quelkhorner Moorland - mit den Festsetzungen GRZ/GFZ = 0,25, eingeschossige Bauweise in Verbindung mit einer kombinierten Beurteilung gem. § 34 BauBG).

Insofern ist aus dem zulässigen Maß der baulichen Nutzung heraus ein angemessen großes Einfamilienhaus zu errichten.

Die geometrische Grundstücksform ähnelt einem Trapez.
Ausstattung Wir heben in diesem Expose nur einige Besonderheiten stichwortartig hervor:

-Bauplatz im Bereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
-ideale Grundstücksausrichtung mit der Gartenfläche Richtung Süd-West
-ruhige Lage mit sehr privatem Charakter

Ein positiver schriftlicher Bauvorbescheid der hiesigen Bauaufsicht/Gehemigungsbehörde für den Bau eines Einfamilienhauses liegt vor. Dieser ist bis 05/2025 gültig.
Lage Ortschaften
Der Flecken Ottersberg ist mit über 13 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und 9911 ha flächenmäßig eine der größten Gemeinden im Landkreis Verden (ehemals Regierungsbezirk Lüneburg).

Als Einheitsgemeinde 1972 durch die Verwaltungs- und Gebietsreform gegründet, besteht sie aus den Ortschaften Flecken Ottersberg und Flecken Fischerhude sowie Otterstedt, Posthausen und Narthauen
Das Gemeindegebiet umfaßt neben weiten Geestrücken das von zahlreichen Wasserarmen durchzogene Niederungsgebiet der Wümme und das südlich gelegene, zum größten Teil abgetorfte Moorgebiet der jetzigen Ortschaft Posthausen.

Mit den vielfältigen Möglichkeiten zur Naherholung insbesondere durch ein weitläufiges Angebot an Wander- und Radwanderwegen und durch die hervorragende Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz mit den Autobahnanschlussstellen an der A 1 sowie mit dem an der Eisenbahnlinie Bremen-Hamburg gelegenen Bahnhof Ottersberg, ist der Flecken Ottersberg ein attraktiver Wohnort an der Randlage Bremens.
Sonstiges Das Grundstück muss zur Baureifmachung noch tlw. von entsprechendem Bewuchs befreit werden. Allerdings ist ggf. in Teilbereichen eine Auffüllung des Geländes erforderlich. Auf dem Grundstück befindet sich kein Gebäude.
Ein Teil einer Carportanlage vom südlichen Nachbargrundstück muss noch entfernt werden (Überbau). Das betroffene Nachbargrundstück (Flurstück 90/12) gehört ebenfalls zum Eigentum der hier beauftragten Verkäufer.

Die Anschlüsse aus öffentlicher Versorgung (Gas, Wasser, Strom, Kanal, Telefon) müssten ggf noch vor das Grundstück gelegt werden. Wir haben einen entsprechenden Bestandsplan der beteiligten Versorger vorliegen. Diese Kosten trägt der Käufer.

Unter bestimmten Umständen ist es denkbar, dass die momentane kasteramtliche Grundstücksgröße von 964 qm noch auf Wunsch eines Käufers und mit Zustimmung der Verkäufer geringfügig verändert werden kann. Dies ist dann individuell zu verhandeln.

Eine Käufercourtage von 3,57 % inkl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer sind verdient und fällig bei notarieller Beurkundung und durch den Käufer an uns zu zahlen.
Wir haben einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer geschlossen (§ 656 c BGB).


GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen.
Weitere Optionen Ihr/e Ansprechpartner/in Kontaktanfrage

Sie möchten mit uns Kontakt aufnehmen? Wir freuen uns über jede Nachricht! Nutzen Sie einfach das unten stehende Formular und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Angaben mit * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Kontakt
Direktkontakt

Ich bin mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden *

Anschrift BONUM Immobilien GmbH Drechslerstraße 9 28816 Stuhr
Kontakt Telefon0421 44 41 91 Fax E-Mailimmobilien@bonum-bremen.de
Hier finden Sie uns
Abonnieren Sie unseren Newsletter

Melden Sie sich heute kostenlos an und werden Sie als erster über neue Updates informiert.

Vielen Dank!

Ihre Anmeldung für unseren Newsletter war erfolgreich.