in 28870 Ottersberg Solides Wohnhaus am Rande von Fischerhude mit herrlichem Garten / Freiraum für die kl. Familie
ImmoNr 0265 Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf Objektart Haus
Objekttyp Einfamilienhaus PLZ 28870
Ort Ottersberg Land Deutschland
Wohnfläche 123 m² Nutzfläche 55 m²
Grundstücksgröße 867 m² Anzahl Zimmer 5
Anzahl Schlafzimmer 3 Anzahl Badezimmer 1
Anzahl sep. WC 1 Vermietbare Fläche 123 m²
Befeuerung Pellet Heizungsart Zentralheizung
Etagenzahl 2 Kabel Sat TV Ja
Terrasse Ja Dachform Satteldach
Bauweise Massiv Küche Einbauküche
Kaufpreis 270.000 € Außen-Provision 2,98% inkl. 19% Umsatzsteuer
Währung
ImmoNr 0265
Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf
Objektart Haus
Objekttyp Einfamilienhaus
PLZ 28870
Ort Ottersberg
Land Deutschland
Wohnfläche 123 m²
Nutzfläche 55 m²
Grundstücksgröße 867 m²
Anzahl Zimmer 5
Anzahl Schlafzimmer 3
Anzahl Badezimmer 1
Anzahl sep. WC 1
Vermietbare Fläche 123 m²
Befeuerung Pellet
Heizungsart Zentralheizung
Etagenzahl 2
Kabel Sat TV Ja
Terrasse Ja
Dachform Satteldach
Bauweise Massiv
Küche Einbauküche
Kaufpreis 270.000 €
Außen-Provision 2,98% inkl. 19% Umsatzsteuer
Währung
Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung Dieses klassische Sattendachhaus liegt in gefragter und reizvoller Umgebung unmittelbar an der Ortsteilgrenze zu Fischerhude. Das Grundstück ist straßenseitig rückwärtig abgewandt und bietet einen idealen Freiraum für ausgiebige Gartennutzungen. Eine Carportanlage steht für 2-3 PKWs zur Verfügung. Ausstattung Wir heben in diesem Expose nur einige Besonderheiten stichwortartig hervor:

-klassisches freistehendes Wohnhaus mit Satteldach
-Isofenster mit Außenrolläden
-Teilunterkellerung
-Pelletheizung

Alle Ausstattungsdetails können Sie unserem Expose entnehmen. Fordern Sie dieses gleich an!
Lage Ortschaften
Der Flecken Ottersberg ist mit über 13 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und 9911 ha flächenmäßig eine der größten Gemeinden im Landkreis Verden (ehemals Regierungsbezirk Lüneburg).

Als Einheitsgemeinde 1972 durch die Verwaltungs- und Gebietsreform gegründet, besteht sie aus den Ortschaften Flecken Ottersberg und Flecken Fischerhude sowie Otterstedt, Posthausen und Narthauen
Das Gemeindegebiet umfaßt neben weiten Geestrücken das von zahlreichen Wasserarmen durchzogene Niederungsgebiet der Wümme und das südlich gelegene, zum größten Teil abgetorfte Moorgebiet der jetzigen Ortschaft Posthausen.

Mit den vielfältigen Möglichkeiten zur Naherholung insbesondere durch ein weitläufiges Angebot an Wander- und Radwanderwegen und durch die hervorragende Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz mit den Autobahnanschlussstellen an der A 1 sowie mit dem an der Eisenbahnlinie Bremen-Hamburg gelegenen Bahnhof Ottersberg, ist der Flecken Ottersberg ein attraktiver Wohnort an der Randlage Bremens.
Sonstiges Auf besonderen Wunsch kann ein unmittelbar angrenzendes Baugrundstück mit einer Fläche von weiteren ca. 964 qm erworben werden. Zu den Details beraten wir Sie gerne persönlich!

Das Haus ist aktuell vermietet. Bei bestehendem Eigenbedarfsinteresse kann mit den Mietern sicherlich über eine "gütliche" Aufhebung des Mietverhältnisses verhandelt werden. Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich!

Um die Persönlichkeitsrechte der Mieter zu schützen, haben wir auf die Anfertigung von Innenaufnahmen verzichtet. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Der Energieausweis ist in Arbeit und wird kurzfr. ausgestellt.

Der Bedarfsenergieausweis ist beauftragt und in Arbeit.

Eine Käufercourtage von 2,98 % inkl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer sind verdient und fällig bei notarieller Beurkundung und durch den Käufer an uns zu zahlen.
Wir haben einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer geschlossen (§ 656 c BGB).


GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen.
Weitere Optionen Ihr/e Ansprechpartner/in Kontaktanfrage

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