Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Lage Die Wohnung befindet sich an der Stadtteilgrenze zwischen Hemelingen und Sebaldsbrück. Die gewachsenen und aufstrebenden Stadtteile sind geprägt von ländlichem Flair und überzeugen gleichzeitig viele Unternehmen als großer Industriestandort. Firmen wie Rheinmetall oder Daimler schätzen genau wie die Anwohner die Nähe zur Autobahn 1. Auch die Anbindung an den ÖPNV ist durch nahe gelegene Bushaltestellen (10 min Fußweg) gegeben. Das Wohnhaus selbst befindet sich in einer ruhigen Anwohnerstraße. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in unmittelbarer Nähe vorhanden, mehrere Supermärkte befinden in ca. 1800m Entfernung und auch Ärzte und Apotheken sind im Stadtteil ansässig.
Sonstiges Kosten im Überblick:
Kaltmiete: 495 €
NK-Vorauszahlung: 150 €
Miete Garage: 35 €
Nettomiete gesamt: EUR 530
Die monatliche NK-Vorauszahlung versteht sich zzgl. der Kosten für die Wasserversorgung und -entsorgung sowie Strom.
Das Mietverhältnis mit einem jungen Mann (Mitarbeiter im Mercedes Benz Werk) besteht seit 2020.
Eine Käufercourtage von 3 % zzgl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer sind verdient und fällig bei notarieller Beurkundung und durch den Käufer an uns zu zahlen.
Wir haben einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer geschlossen (§ 656 c BGB).
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen.